Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Coesfeld

Die Stadt Coesfeld fördert die Kinder- und Jugendarbeit der sogenannten "Freien Träger". Das sind in der Regel Vereine und Verbände sowie die Kirchengemeinden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeitsbereich Angebote für junge Menschen machen. Die städtische Förderung besteht in der Regel aus dem Angebot der fachlichen Beratung in pädagogischen, rechtlichen oder organisatorischen Fragen. Zugleich fördert die Stadt Coesfeld die Arbeit der Freien Träger aber auch finanziell - in der Regel durch Zuschüsse pauschaler Art, aber auch bezogen auf einzelne Veranstaltungen und Angebote wie Ferienlager. 

Kinder- und Jugendförderplan

Im Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ist festgeschrieben, dass jede Kommune in einem Turnus von 5 Jahren einen sogenannten Kinder- und Jugendförderplan erstellen muss. Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt sowohl den Bestand und die vorhandenen Strukturen örtlicher Kinder- und Jugendarbeit, er setzt aber auch Schwerpunkte und Ziele, wenn es darum geht, die Ausgestaltung künftiger Arbeit verbindlich festzuschreiben. Aus diesem Grund wird der Kinder- und Jugendförderplan auch vom Jugendhilfeausschuss verbindlich beschlossen. Die Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans ist zudem Bestandteil der kommunalen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 

Kinder- und Jugendförderplan 2020 - 2025

Förderrichtlinien Stadt Coesfeld

Formulare im Serviceportal der Stadt Coesfeld

 

Zuständig für Fragen der Förderung:

Zuständig für den Kinder- und Jugendförderplan: