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Bebauungsplans Nr. 162 „Wohngebiet Baakekenesch Nord" und 88. Änderung des Flächennutzungsplans

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Informationsveranstaltung

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Quelle: siehe Plan

Die Planungsunterlagen im Entwurf des Bebauungsplan Nr. 162 "Wohngebiet Baakenesch Nord" sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Coesfeld sind von Donnerstag, den 05. Oktober, bis einschließlich zum 03. November online auf der Website der Stadt Coesfeld www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung einsehbar. Sämtliche Unterlagen können außerdem auch als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Dafür oder zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Nicole Pöppelmann, Telefon (02541) 939-1807, E-Mail: nicole.poeppelmann@coesfeld.de.

Außerdem sind interessierte Bürger eingeladen am Dienstag, 10.10.2023 um 18 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses zu kommen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung werden Vertreter der Stadtverwaltung Auskunft zum Bebauungsplanentwurf und zur Änderung des Flächennutzungsplans geben.

 

Nach der sogenannten Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuchs wird auch seitens des Gesetzgebers darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln. Bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen vorzugsweise über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de oder beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zum Thema Bebauungsplan Nr. 162 "Wohngebiet Baakenesch Nord“ und 88. Änderung des Flächennutzungsplans

Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Coesfeld, nördlich angrenzend an den Siedlungsbereich „Baakenesch“. Die Stadt Coesfeld unterstützt hier die Entwicklung einer besonderen Wohnnutzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit 32 Mikrohäusern und 8 normalen Einfamilienhäusern.

Ende 2022 hatte der Rat der Stadt beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 162 "Wohngebiet Baakenesch Nord" aufzustellen und das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB) durchzuführen. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Juli 2023 (Europarechtswidrigkeit und damit Unanwendbarkeit des §13b BauGB) ist nun die Änderung der Verfahrensart erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren soll nach § 2 BauGB als normales 2-stufiges Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

Der Bebauungsplan kann nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes heraus entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 2 BauGB im Parallelverfahren geändert. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß den §§ 3 (1) und 4(1) BauGB frühzeitig an dem Planverfahren beteiligt werden.

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