Am 1. Mai startet die Antragsfrist für den Klimaschutzfonds

Stadt fördert private Projekte zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung sowie die 1000-Bäume-Pflanzaktion

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vier Beispiele für Fördergegenstände: ein Klapprad, ein Baum, ein Gründach und eine Balkon-PV-Anlage
Ab Mittwoch (01.05.) können Anträge gestellt werden für Mittel aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Coesfeld. Gefördert werden verschiedene private Projekte, etwa die Anschaffung von Klapprädern, Gründächer, Balkon-PV-Anlagen oder das Anpflanzen von Bäumen. Fotos: © Stadt Coesfeld

Die Stadt Coesfeld stellt auch in diesem Jahr wieder Fördergelder bereit, mit denen private Projekte finanziell unterstützt werden können, die sich für mehr Klimaschutz oder bessere Klimaanpassung einsetzen. Mit dabei sind ganz unterschiedliche Fördergegenstände: Vom Heizungseffizienzcheck über Stoffwindeln oder Klapprad bis hin zur Zisterne. Insgesamt 50.000 Euro sind im Fördertopf, davon sind 10.000 Euro reserviert für das 1000-Bäume-Programm. Auch dieses Jahr berücksichtigt der Klimaschutzfonds soziale Aspekte: Für Personen mit geringem Einkommen gibt es mehr Fördergeld, wenn sie etwa eine Stecker-Solar-Anlage anschaffen möchten. Diese sogenannten Balkon-PV-Anlagen sind nach dem großen Interesse im vergangenen Jahr auch beim Klimaschutzfonds 2024 wieder mit dabei. Der Förderbetrag beträgt pauschal 100 Euro. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es eine erhöhte Förderquote (90 Prozent, max. 540 Euro).

Auch die Anschaffung von Fahrradanhängern wird wieder gefördert, dafür hatte es 2022 große Nachfrage gegeben. Der Förderanteil beträgt 30 Prozent, maximal 100 Euro.

Neu im Klimaschutzfonds ist die Förderung von Staudenanpflanzungen (50 Prozent, max. 100 Euro). Für das Anlegen von Blühflächen wird kostenlos Saatgut bereitgestellt.

Und auch das Anpflanzen von Bäumen kann belohnt werden: Im Rahmen des 1000-Bäume-Programms können Privatleute und auch Vereine einen oder mehrere Bäume pflanzen und dafür 100 Prozent Förderung kassieren (maximal 100 Euro).

Ab Mittwoch (01.05.) um 8 Uhr können Förderanträge gestellt werden.

Zum Thema: Klimaschutzfonds 2024

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Klapprad mit Elektroantrieb mit 30 Prozent (max. 600 Euro); ohne Elektroantrieb oder Gebrauchtkauf: 50 Prozent (max. 600 Euro)
  • Fahrradanhänger mit 30 Prozent (max. 100 Euro)
  • Stecker-Solar-Gerät bis 0,8 kW mit 100 Euro pauschal, für Personen mit geringem Einkommen, also Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen: 90 Prozent (max. 540 Euro)
  • Heizungseffizienzcheck mit 50 Prozent (max. 50 Euro), für Personen mit geringem Einkommen: 90 Prozent (max. 90 Euro)
  • Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen mit max. 1.000 Euro
  • Stoffwindeln mit 75 Euro pauschal
  • Flächenentsiegelung mit 50 Prozent (max. 800 Euro)
  • Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung mit 50 Prozent (max. 300 Euro)
  • Zisterne mit 50 Prozent (max. 800 Euro)
  • Gründach/Fassadenbegrünung mit 18 Euro/m² (max. 800 Euro)
  • Baumpflanzungen mit 100 Prozent (max. 100 Euro)
  • Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
  • Stauden mit 50 Prozent (max. 100 Euro)
  • Nistkasten/Bruthilfe mit 50 Prozent (max. 100 Euro)
  • Naturteichanlage mit 50 Prozent (max. 100 Euro)

Fördermittel können beantragt werden für Projekte, die seit dem 01.01.24 umgesetzt worden sind. Für Projekte, die noch ausstehen, können Fördergelder reserviert werden. Förderanträge können bis zum 31.12.24 eingereicht werden. Sollte es bereits vorher zu einem Antragsüberhang von 10.000 Euro über dem Budget des Klimaschutzfonds kommen, kann die Antragstellung bereits früher geschlossen werden. 

Ausführliche Informationen und Antragsformulare (ab 01.05., 8 Uhr) finden sich hier 

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