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Bebauungsplan-Entwurf Wohnquartier Wahrkamp/Hexenweg liegt von Samstag (03.09.) bis Dienstag (04.10.) erneut öffentlich aus

Unterlagen auch online einsehbar

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Übersichtsplan
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Auf Initiative der Eigentümer:innen soll der Gebietscharakter des Wohnquartiers Wahrkamp/Hexenweg als Ein- und Zweifamilienhausgebiet gesichert werden.

Die planungsrechtliche Grundlage dazu soll der Bebauungsplan Nr. 157 "Teilbereich I Wohnquartier Wahrkamp/Hexenweg" bilden, in dem ein Rahmen geschaffen wird für die Erhaltung der vorhandenen Baustruktur sowie das Freihalten des Blockinnenbereichs zwischen Wahrkamp und Hexenweg.

Der Ausschuss für Planen und Bauen hat die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen vorläufig abgewogen. Zur erneuten Offenlage wurden u.a. folgende Punkte geändert aufgrund von eingegangenen Anregungen und Bedenken:

  • maximale Trauf- und Firsthöhen um 0,2 m erhöht,
  • Verzicht auf bestimmte Regelungen zu Solar- und Photovoltaikanlagen,
  • Verzicht auf Festschreibung nur eines Stellplatzes im Vorgarten,
  • Verzicht auf Gehölzliste 1 bis 3,
  • Grundflächenzahl bei den „Kopfgrundstücken“ auf 0,35 erhöht.

Die Unterlagen des Bebauungsplans Nr. 157 "Teilbereich I Wohnquartier Wahrkamp/Hexenweg" sind von Samstag (03.09.) bis einschließlich 4. Oktober online zugänglich. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (s. rote textliche Hervorhebungen) abgegeben werden. Die Planunterlagen, die Begründung und weitergehende Informationen finden sich auf der Website der Stadt Coesfeld unter https://www.coesfeld.de/planung/

Sämtliche Unterlagen können auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8 eingesehen werden. Wer diese im Rathaus einsehen oder erörtern möchte, kann einen Termin im Fachbereich Planung abstimmen mit Sophia Gorschlüter, Tel. (02541) 939-1306.

 

 

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