Bebauungsplan-Entwurf "Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg mit Kindertagesstätte" liegt ab Montag (15.06.) öffentlich aus

Unterlagen auch online einsehbar auf der Website der Stadt

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Am Lübbesmeyerweg soll auf einer Teilfläche des bisherigen Spielplatzes eine Kindertagesstätte entstehen. Die Unterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 a Teilbereich I „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg mit Kindertagesstätte“ liegen von Montag (15.06.) bis einschließlich 28.07.2020 bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Die Planunterlagen, die Begründung und weitergehende Informationen sind auch hier hinterlegt.

Wer die Papierunterlagen im Rathaus einsehen oder erörtern möchte, kann einen Termin im Fachbereich Planung abstimmen mit Maarit Terhechte, Tel. 02541 / 939-1309 oder Ludger Schmitz, Tel. 02541 / 939-1311, denn die Stadtverwaltung ist aufgrund der aktuellen Coronaschutz-Maßnahmen weiterhin nur eingeschränkt erreichbar.

Zum Thema: Bebauungsplan Nr. 17a

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17a Teilbereich I „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg mit Kindertagesstätte“ wird die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer benötigten Kindertagesstätte geschaffen, die nach bisherigem Planungsrecht nicht möglich wäre. Der Plan ist auf einen vorliegenden Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita ausgerichtet, die in wesentlichen Teilen zweigeschossig mit Flachdachausbildung ist. 

Der ursprünglich aufgestellte Bebauungsplan Nr. 17a „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kindertagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“ wurde verfahrenstechnisch in zwei Teilbereiche geteilt: Bebauungsplan Nr. 17a Teilbereich I „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg mit Kindertagesstätte“ und Bebauungsplan Nr. 17a Teilbereich II „Nachverdichtung Adolf-Meyer-Straße“.

Zusätzlich kann die Planung telefonisch oder nach vorheriger Terminabstimmung persönlich mit Frau Terhechte oder Herrn Schmitz erörtert werden.

 

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