Ehrenbürger der Stadt Coesfeld
Die Ehrenbürgerschaft ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Coesfeld lebenden Personen zuteilwerden lassen kann. Sie ist eine besondere Form der Ehrerweisung für Bürger oder ehemalige Bürger einer Stadt, die sich auf besondere Weise um das Wohl eines Ortes verdient gemacht haben.
Rechtsgrundlage ist § 34 der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen.
Die Stadt Coesfeld hat seit 1836 insgesamt 11 Ehrenbürger ernannt:
- Friedrich zu Salm-Horstmar (1836)
- Werner Neuhaus (1846)
- Phillipp Strobandt (1873)
- Bernhard Hüppe (1874)
- August Selß (1876)
- Franz Rump (1877)
- Adolf Meyer (1909)
- Wilhelm Lübbesmeyer (1931)
- Werner Reismann (Lette 1932)
- Heinrich Bösing (1936)
- Kurt und Lilly Ernsting (2007)