Allgemeines

Für die Loburger Straße und die Wertchenstraße soll eine Halteverbotszone (Verkehrszeichen 290 „Haltverbot für eine Zone) eingerichtet werden  (Begründung des Fachbereiches 50 „Ordnung & Soziales“). Einbezogen in die Halteverbotszone wird die Winkelstraße bis zum Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches.

Mit Zusatzzeichen 1053-30 wird das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die Kennzeichnung erfolgt durch Markierungen auf der Fahrbahn. Dazu werden die in einzelnen Abschnitten der Loburger Straße bereits vorhandenen Stellplatzmarkierungen ergänzt.

In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde (Fachbereich 50) ist vorgesehen, innerhalb der Halteverbotszone sämtliche heute vorhandenen Halteverbotsbeschilderungen zu entfernen.

Dies betrifft neben den eingeschränkten Halteverboten (Verkehrszeichen 286) auch alle absoluten Halteverbote (Verkehrszeichen 286).

Westlich des Bleichgrabens ist die Parkzeit mittels Parkscheibenregelung für drei Stellplätze auf eine Stunde begrenzt. Diese Regelung soll beibehalten werden.

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  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
  2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
  3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
  4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

1. Die Lagepläne enthalten

• die bereits vorhandenen Parkflächenmarkierungen,
• die geplanten Parkflächenmarkierungen,
• die vorhandene Halteverbotsbeschilderung, die im Zuge der Maßnahme komplett entfernt wird,
• Hinweise auf 30er-Piktogramme, die aufgrund von geplanten Stellplatzmarkierungen gefräst und an anderer Stelle neu markiert werden und
• die Beschilderung der Halteverbotszone.

2. Damit die Stellplätze bei etwaigen Anregungen eindeutig benannt werden können, wurde die im Ausschuss vorgestellte Planung um eine Nummerierung der Stellplatzmarkierungen ergänzt.

3. In einzelnen Bereichen sind alternativ denkbare Stellplatzmarkierungen dargestellt. Sollte die Alternative zum Tragen kommen, entfallen die jeweils gegenüberliegenden, geplanten Stellplätze.

Detailpläne

Klicken Sie auf die nachfolgende Links, um sich die hochauflösenden Pläne anzuschauen:

Plan 1: Loburger Straße West

Plan 2: Loburger Straße Ost   

Plan 3: Wertchenstraße/Winkelstrasse 

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Kontakt

Stadt Coesfeld
Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr
Holger Ludorf

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