Kinder- und Jugendschutz
Jugend und Pubertät bedeuten auch das Austesten von Grenzen und das Eingehen von Risiken. So weit, so normal. Auf der anderen Seite muss dafür Sorge getragen werden, dass junge Menschen nicht durch Leichtsinn und Unwissenheit in erhebliche Gefahr geraten oder gar Schäden erleiden.
Wir informieren und beraten
Das Jugendschutzgesetz (Link) beschreibt und regelt, was Jugendlichen z.B in Sachen Alkohol oder Medien erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus veranstalten wir zusammen mit verschiedenen Kooperationspartnern insbesondere in Schulen Workshops zu verschiedenen Bereichen des Jugendschutzes, z. B. um Kinder und Jugendliche fit für einen sicheren Umgang mit Internet, Handy und Social Media zu machen: Schutz durch Kompetenz und Wissen also.
Auch für Eltern und Erziehende sind wir da: gemeinsam mit anderen Anbietern führen wir beispielsweise Info-Abende für Erziehungsberechtigte durch, um sie für die wechselnden Herausforderungen zu qualifizieren.
Und schlussendlich sind wir Anlaufstelle für Erziehende und ihre Kinder, wenn es um konkrete Fragen geht.
Kontakt:
- Gabi Kaudewitz 02541 - 939-2230 gabi.kaudewitz@coesfeld.de
Nützliche Internetseiten und Suchmaschinen
Blinde Kuh.de – Eine Suchmaschine für Kinder, die nur ausgewählte Inhalte anzeigt.
Fragfinn.de – Eine Suchmaschine für Kinder
Für Kinder ab 12 Jahren, ist es empfehlenswert die Funktion “Google Safe Search” zu aktivieren. Hier geht es zum Tutorial.
Kidsplace – Kindersicherung für das Smartphone
Surfgartenapp – Sicheres Surfen im Internet am Smartphone
Diese Internetseiten bieten weitere Informationen für Erwachsene über das Internet, Smartphones und Soziale Netzwerke
FAQ – Häufig gestellte Fragen
In Gaststätten und Diskotheken dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren bis 24 Uhr aufhalten. Unter 16-jährigen ist der Aufenthalt verboten. Bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe dürfen sich Kinder unter 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr aufhalten.
Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Aufenthalt in Spielhallen ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausnahmslos verboten.
Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Jobben ist ab 13 Jahren erlaubt, mit nur jeweils 2 Stunden Arbeit pro Tag im Zeitraum von 6 bis 18 Uhr. Die Schulzeit darf nicht beeinträchtigt werden. Für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren darf man nur weniger 40 Stunden in der Woche arbeiten und nur im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr.
Weitere Informationen gibt es im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG.
Für unter 18-Jährige können Tattoos und Piercings nur mit der Einverständniserklärung der Eltern gestochen werden.
Weitere Informationen dazu finden sich im folgenden Link: Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?
Alle sexuellen Handlungen (Oral, Anal, Petting und Sex) sind unter 14 Jahren verboten. Ab 14 Jahren darf man mit Partnern bis 21 Jahren sexuell aktiv sein. Sobald beide Partner volljährig sind, dürfen sexuelle Aktivitäten zwischen Ihnen stattfinden.
Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Bier und Sekt in Begleitung des Erziehungsberechtigten trinken. Ab 16 Jahren darf man nicht-branntweinhaltige Getränke (Bier, Wein, Sekt, etc.) käuflich erwerben und konsumieren.
Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weder Shisha,Zigaretten noch E-Zigaretten (Tabakwaren etc.) sind für unter 18-Jährige erlaubt.
Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Fahrschüler darf frühestens ein halbes Jahr vor seinem 17. Geburtstag mit dem Fahrunterricht beginnen. Der Begleiter muss mind. 30 Jahre alt sein und 5 Jahre lang den Führerschein besitzen. Des Weiteren darf man als begleitung max. nur einen Punkt in Flensburg haben. Während der Fahrt darf der Begleiter nicht über 0,5 Promille haben.
Weitere Informationen gibt es auf www.bf17.de.
Filme dürfen nur gemäß der Altersangabe angesehen werden. Unter 14-Jährige dürfen bis 20 Uhr einen Film ansehen, unter 16-Jährige bis 22 Uhr und unter 18-Jährige bis 24 Uhr.
Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.