Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Coesfeld
Die Stadt Coesfeld fördert die Kinder- und Jugendarbeit der sogenannten "Freien Träger". Das sind in der Regel Vereine und Verbände sowie die Kirchengemeinden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeitsbereich Angebote für junge Menschen machen. Die städtische Förderung besteht in der Regel aus dem Angebot der fachlichen Beratung in pädagogischen, rechtlichen oder organisatorischen Fragen. Zugleich fördert die Stadt Coesfeld die Arbeit der Freien Träger aber auch finanziell - in der Regel durch Zuschüsse pauschaler Art, aber auch bezogen auf einzelne Veranstaltungen und Angebote wie Ferienlager.
Kinder- und Jugendförderplan
Im Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ist festgeschrieben, dass jede Kommune in einem Turnus von 5 Jahren einen sogenannten Kinder- und Jugendförderplan erstellen muss. Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt sowohl den Bestand und die vorhandenen Strukturen örtlicher Kinder- und Jugendarbeit, er setzt aber auch Schwerpunkte und Ziele, wenn es darum geht, die Ausgestaltung künftiger Arbeit verbindlich festzuschreiben. Aus diesem Grund wird der Kinder- und Jugendförderplan auch vom Jugendhilfeausschuss verbindlich beschlossen. Die Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans ist zudem Bestandteil der kommunalen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Kinder- und Jugendförderplan 2020 - 2025
Förderrichtlinien Stadt Coesfeld
Formulare im Serviceportal der Stadt Coesfeld
Zuständig für Fragen der Förderung:
- Judith Reckmann 02541 939-2310 foerderungjugendarbeit@coesfeld.de
Zuständig für den Kinder- und Jugendförderplan:
- Sabine Wessels 02541 - 939-2229 sabine.wessels@coesfeld.de