Entwurf für den Lärmaktionsplan liegt ab Freitag (14.06.) öffentlich aus

Wo sich Verkehrslärm der beiden Bundesstraßen auswirkt

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Luftbild vom Stadtgebiet mit den beiden farbig markierten Bundesstraßen
Der Umgebungslärm von den Bundesstraßen wird in der aktuellen Lärmkarte sichtbar gemacht. Plan: © LANUV NRW, © EBA 2017, © Straßen.NRW, © GeoBasis-DE / BKG (2022) dl-de/by-2-0, © Land NRW (2022), © Copernicus Sentinel-2 Daten (2022)

Der aktuelle Entwurf für den Lärmaktionsplan, den die Stadt Coesfeld derzeit erarbeitet, kann ab Freitag (14.06.) öffentlich eingesehen werden. Er findet sich bis einschließlich Freitag (26.07.) auf der Website der Stadt Coesfeld unter dem Thema „Planen & Bauen“ , www.coesfeld.de/planung/verkehrsplanung/laerm. Während dieser Frist können Anregungen und Vorschläge zur Lärmaktionsplanung abgegeben werden. Anregungen und Vorschläge sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise

  • per Online-Formular auf oben angegebener Seite
  • per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de (unter Angabe des Betreffs „Lärmaktionsplanung“).

Sämtliche Unterlagen können auch in Papierform bei der Stadt Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden, und zwar

  • montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie
  • freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr

Bei Bedarf ist es auch möglich, Anregungen und Vorschläge beispielsweise in schriftlicher Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben.  

Auskunft gibt Holger Ludorf, Telefon (02541) 939-1308 / Mail holger.ludorf@coesfeld.de, Postadresse: Stadt Coesfeld, Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr, Markt 8, 48653 Coesfeld.

 

Zum Thema:

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren, Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig. Die Stadt Coesfeld erstellt aktuell den Lärmaktionsplan der vierten Stufe.

Im Rahmen der aktuellen Erstellung des neuen Lärmaktionsplans wird der vorherige Lärmaktionsplan (Stufe 3) in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft. Der Entwurf zur Fortschreibung enthält eine Bewertung der Ist-Situation, eine Zusammenstellung bereits vorhandener Maßnahmen sowie geplante Maßnahmen zur Lärmminderung.

Kartiert wurden auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld die Lärmauswirkungen der beiden Bundesstraßen B 474 und B 525. Auch die Lärmaktionsplanung beschränkt sich auf diese beiden Bereiche. Anregungen und Vorschläge zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung können bis zum 26. Juli 2024 abgegeben werden.

Weitergehende Informationen gibt es auch auf den Seiten des Umgebungslärmportals, das vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen betrieben wird.

www.umgebungslaerm.nrw.de

 

Lärmminderungsplanung

Die EU-Kommission hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Für die Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf aufbauend
  • Lärmaktionspläne mit Maßnahmenkatalogen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen.

Die Stadt Coesfeld befindet sich in der Stufe 4 der Lärmminderungsplanung. In dieser Stufe sind für Coesfeld Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz / Jahr zu erstellen. Die Lärmkartierung erfolgt alle fünf Jahre. Erstmalig wurden 2013 Lärmkarten für das Coesfelder Stadtgebiet veröffentlicht.

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