Landesweiter Wohngeldrechner, Wohngeld-Anträge jetzt auch online stellen

Fragen zum Wohngeld? Portal gibt die Antworten

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Foto: (c) Pixabay.com

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums erhalten. Zuständig für die Gewährung und Zahlung von Wohngeld ist bei der Stadt Coesfeld der Fachbereich Ordnung und Soziales. Gezahlt wird Wohngeld wie andere Sozialleistungen auf Antrag und damit frühestens ab dem Monat, in dem dieser Antrag bei der Wohngeldstelle eingereicht wurde. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise soll nun sichergestellt werden, dass auch das Wohngeld weiterhin beantragt und zuverlässig ausgezahlt werden kann. Dies ist umso wichtiger, als dass ja gerade wegen dieser Krise damit gerechnet werden muss, dass aufgrund von Einkommenseinbußen Bürgerinnen und Bürger in erhöhtem Maße auf diese Leistung angewiesen sein könnten.

Da aber zugleich aus Gründen den Infektionsschutzes zahlreiche Behörden ihren Publikumsverkehr einschränken mussten, ist es jetzt möglich, Wohngeld im Zuge eines vereinfachten Verfahrens bei der Wohngeldstelle auch online zu beantragen.

Dies ist ab sofort möglich durch den Link im Serviceportal der Stadt.

Dort befindet sich ein sog. „Wohngeldrechner“, der zugleich die Online-Einreichung eines Antrages bei der Wohngeldstelle der Stadt Coesfeld ermöglicht.

Fragen zum Wohngeld sowie zur Beantragung beantwortet Jan Niewerth im Fachbereich Ordnung und Soziales, Tel. 02541 / 939-2024.

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