Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 82a "Heerdmer Esch Erweiterung" beginnt heute (Freitag, 17.05.)

Bis Freitag (28.06.) können Stellungnahmen abgegeben werden

Veröffentlicht am

auf einem Übersichtsplan markierter Geltungsbereich

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82a „Heerdmer Esch Erweiterung“ mit seiner Begründung ist von Freitag (17.05.) bis einschließlich Freitag (28.06.) online auf der Website der Stadt Coesfeld, https://www.coesfeld.de/planung

Ebenfalls eingesehen werden können der zur Planung gehörende Umweltbericht, die vorliegenden Fachgutachten, der städtebauliche Vertrag und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; die Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 (2) BauGB.

Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Maarit Terhechte, Telefon (02541) 939-1806, E-Mail: maarit.terhechte@coesfeld.de

Nach der sogenannten Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuchs wird auch seitens des Gesetzgebers darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.

Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen vorzugsweise über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de

abgegeben werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

Zum Thema Bebauungsplan 82a „Heerdmer Esch Erweiterung“

Im Jahr 2007 ist der Bebauungsplan Nr. 82 „Heerdmer Esch“ aufgestellt worden, um den bestehenden Schlachthof an seinem Standort langfristig zu sichern und um geplante Erweiterungen zu ermöglichen. Der betreffende Schlachtbetrieb beabsichtigt nun, den Standort in Coesfeld zu modernisieren, an die aktuellen Anforderungen anzupassen und in diesem Zuge die Lkw-Logistik neu zu organisieren. In diesem Zusammenhang soll auch der planungsrechtliche Rahmen für eine perspektivische Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten geschaffen werden, um die Anzahl der Schlachtungen pro Woche auf maximal 70.000 (Schweine) erhöhen zu können.

Die geplanten Umstrukturierungen und die baulichen Erweiterungen sind auf Basis der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 82 „Heerdmer Esch“ nicht umsetzbar. Aufgrund der seit 2007 eingetretenen Änderungen der Rechts- und Sachlage und aus Gründen der Rechtssicherheit soll daher ein neuer Bebauungsplan gem. § 8 BauGB aufgestellt werden, um eine planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Planungsabsichten zu schaffen.

Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass als politische Zielsetzung vorgegeben wurde, dass die vom Schlachtbetrieb angestrebten künftigen Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen hinsichtlich des Immissionsschutzes nicht zu einer Verschlechterung der Immissionssituation gegenüber dem derzeit genehmigten Bestand führen. Das bedeutet, dass nicht nur die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte einzuhalten sind, sondern die Immissionen (Schall und Geruch) gegenüber dem genehmigten Bestand trotz der geplanten Erweiterung nicht weiter steigen.

Der Betreiber des Schlachtbetriebes wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages dazu verpflichtet, dieses Verschlechterungsverbot einzuhalten.

 

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