Bautechnische Nachweise (Statik u.a.):

Statik:
Für alle baulichen Anlagen ist die Standsicherheit durch eine statische Berechnung nachzuweisen. Der Standsicherheitsnachweis besteht aus der schriftlichen Berechnung und aus den Konstuktionszeichnungen, die in einem Baugenehmigungsverfahren bzw. vor Baubeginn der Baugenehmigungsbehörde vorgelegt werden müssen. Die Landesbauordnung NRW sieht für die meisten baulichen Anlagen eine Prüfung der Statik vor. Diese Prüfung wird  von staatlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt.

Brandschutznachweis:
Gebäude müssen je nach Art und Nutzung gesetzliche Brandschutzanforderungen erfüllen. So wird ein Gebäude in verschiedene Brandabschnitte unterteilt, damit die trennenden Bauteile wie Wände und Decken eine bestimmte Zeit einem Brand widerstehen. In dem statisch konstruktiven Brandschutznachweis wird für diese Bauteile die Konstruktion festgelegt und mit der statischen Berechnung geprüft.

Schallschutznachweis:
Sind in einem Gebäude unterschiedliche Nutzungseinheiten wie zum Beispiel mehrere Wohnungen und auch Gewerberäume vorhanden, müssen die trennenden Bauteile wie Wände und Decken schallgedämmt sein. In dem Schallschutznachweis wird der Wand- und Deckenaufbau genau festgelegt, damit die Bewohner vor unzumutbaren Einwirkungen geschützt sind. Der Schallschutznachweis muss von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft sein.

Wärmeschutznachweis:
Die Außenhülle von beheizten Gebäuden muss so gedämmt werden, dass möglichst wenig Energie verloren geht. Die Dämmung muss auch zu ungeheizten Räumen und zum Erdreich vorhanden sein. Im Wärmeschutznachweis wird der Wand-, Decken- und Dachaufbau mit der entsprechenden Wärmedämmung und auch die Art der Fenster und Türen festgelegt. Der Wärmeschutznachweis muss von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft sein.  

Ansprechpartner: Matthias Wehrmann