Wahlen
Informationen zur Bundestagswahl
Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Die vorgezogene Bundestagswahl ist mit Besonderheiten zum Wahlgeschehen verbunden. Informationen zu Fristen und anderen Besonderheiten finden Sie hier:
Internetseite der Bundeswahlleiterin
Informationen in leichter Sprache
Briefwahl
Ab dem 13. Januar 2025 können Sie einen Onlineantrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen. Den Link dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Online können Briefwahlanträge bis zum 18. Februar um 8 Uhr eingereicht werden. Zwischen dem Datum auf dem Wahlschein und dem Erhalt der Briefwahlunterlagen kann es Abweichungen geben, da die Stimmzettel dem Wahlamt erst in der 6. Kalenderwoche vorliegen werden. Mit der Versendung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 05. Februar zu rechnen.
Ab dem 21. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungskarten an die Wahlberechtigten versandt.
Abhängig von der Verfügbarkeit der Stimmzettel wird das Briefwahlbüro spätestens ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar im Rathaus in den Räumen 17, 18 und 19 geöffnet sein. Dort ist die Stimmabgabe zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Mittwoch:
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr
Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Wichtige Informationen bei Zu-, Weg- oder Umzug
Um wählen zu können, müssen Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 12. Januar 2025. Wer nach dem 12. Januar eine Wohnung in einer anderen Gemeinde bezieht, kann sich auf Antrag in das dortige Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Weitere Informationen zu Zu-, Weg- oder Umzug nach dem 12. Januar, stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Briefwahlschein
Online-Formular zur Beantragung eines Wahl- beziehungsweise Abstimmungsscheins
Wahlhelfer:in werden
Demokratische Wahlen benötigen ehrenamtliche Mithilfe