Klimaschutzfonds
Das Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte
Aktuelle Information
Der Zeitraum für die Antragstellung ist am 31.12.2024 geendet. Anträge für den Klimaschutzfonds 2025 können voraussichtlich ab Anfang März gestellt werden. Detailliertere Informationen erhalten Sie zu gegebenem Zeitpunkt an dieser Stelle. Wenn Sie gern per E-Mail über die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie benachrichtigt werden möchten, senden Sie uns eine entsprechende Nachricht an klimaschutz@coesfeld.de.
Klimaschutzfonds 2024
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Klapprad mit Elektroantrieb mit 30 % (max. 600 €); ohne Elektroantrieb oder Gebrauchtkauf: 50 % (max. 600 €)
- Fahrradanhänger mit 30 % (max. 100 €)
- Stecker-Solar-Gerät bis 0,8 kW mit 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 540 €)
- Heizungseffizienzcheck mit 50 % (max. 50 €), für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 90 €)
- Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen mit max. 1.000 €
- Stoffwindeln mit 75 € pauschal
- Flächenentsiegelung mit 50 % (max. 800 €)
- Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung mit 50 % (max. 300 €)
- Zisterne mit 50 % (max. 800 €)
- Gründach/Fassadenbegrünung mit 18 €/m² (max. 800 €)
- Baumpflanzungen mit 100 % (max. 100 €)
- Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
- Stauden mit 50 % (max. 100 €) --> Liste der förderfähigen Stauden (PDF, 710 KB)
- Nistkasten/Bruthilfe mit 50 % (max. 100 €)
- Naturteichanlage mit 50 % (max. 100 €)
* Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen
Förderanträge können für alle Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.01.2024 umgesetzt wurden bzw. werden.
Pro Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.
Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den:die Antragssteller:in. Im Rahmen einer Mittelreservierung können auch Mittel im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ müssen im Vorfeld des Projektes gestellt werden.
Das Förderprogramm ist mit 50.000 € ausgestattet. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet.
Übersicht Fristen
Einreichung Förderantrag | bis 31.12.2024* |
Einreichung Nachweise für Maßnahmen, für die Mittel reserviert wurden | bis 31.03.2025 |
* Sollte es bereits vorher zu einem Antragsüberhang von 10.000 € über dem Budget des Klimaschutzfonds kommen, kann die Antragstellung bereits früher geschlossen werden.