unechte Einbahnstraßen (Gartenstraße)

Um die Durchlässigkeit für den Radverkehr zu erhöhen, wurden in der Vergangenheit echte Einbahnstraßen in unechte Einbahnstraßen umgewandelt. Dies bedeutet, dass Autofahrer nur von einer Seite in die Straße einfahren dürfen. Für Radfahrer ist die Einfahrt von beiden Seiten möglich. Theoretisch ist ein Wenden innerhalb der Straße und das Ausfahren an beiden Enden möglich. In der Praxis kommt dies aber aufgrund der beengten Platzverhältnisse selten vor. Ein Beispiel für eine unechte Einbahnstraße ist die Gartenstraße. Hier ist der Radverkehr in beiden Richtungen zugelassen.

 

Foto Gartenstraße