Schutzstreifen für Radfahrer (Daruper Straße)
Schutzstreifen werden dort angelegt, wo eine Trennung von Radverkehr und Kfz-Verkehr not-wendig wäre, diese aufgrund der örtlichen Verhältnisse aber nicht möglich ist. Voraussetzungen sind eine verträgliche Verkehrsbelastung, ein geringer Lkw-Anteil und ein verträgliches Ge-schwindigkeitsniveau. Schutzstreifen dürfen von Pkw möglichst nicht und von Lkw und Bussen nur im Begegnungsfall benutzt werden. Das Parken am Fahrbahnrand ist dort, wo Schutzstreifen markiert wurden, zu unterbinden.