"andere Radwege" (Münsterstraße)

Andere Radwege entsprechen nicht den modernen Qualitätsanforderungen hinsichtlich Breite, Oberflächenbeschaffenheit oder Linienführung. In Coesfeld handelt es sich in der Regel um Radwege, die nicht die in der Straßenverkehrsordnung geforderte Mindestbreite aufweisen. Dies gilt auch für den Radweg in der Münsterstraße. Die Radwegeführung hat sich in den letzten Jahren bewährt, so dass der Radweg trotz der zu geringen Breite nicht aufgegeben werden soll. Für "andere Radwege" besteht keine Benutzungspflicht, d.h. die Radfahrer dürfen auch auf der Fahrbahn fahren.

 

Foto Münsterstraße