Fahrradstraße (Cronestraße)
Die Cronestraße wurde 2002 zur Fahrradstraße erklärt. Der Radverkehr ist die bevorrechtigte Verkehrsart. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Bei entsprechender Beschilderung dürfen Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße ebenfalls befahren, müssen sich aber mit mäßiger Geschwindigkeit bewegen.