Klimaschutzfonds

Das Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte

Aktuelle Information

Ab dem 03.03.2025 8 Uhr können Sie online Anträge für den Klimaschutzfonds 2025 stellen. Zu diesem Zeitpunkt finden Sie auf dieser Seite einen Link zu den Antragsformularen.

Nachweise für den Klimaschutzfonds 2024 können noch bis zum 31.03.2025 an klimaschutz@coesfeld.de eingereicht werden.

Klimaschutzfonds 2025

Richtlinie zum Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (Klimaschutzfonds 2025) (PDF, 1 MB)

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Klapprad
    • mit Elektroantrieb: 30 % (max. 600 €)
    • ohne Elektroantrieb oder Gebrauchtkauf: 50 % (max. 600 €)
    • für Personen mit geringem Einkommen*: 70 % (max. 1.000 €)
  • Fahrradanhänger: 30 % (max. 100 €), für Personen mit geringem Einkommen*: 70 % (max. 420 €)
  • Deutschlandticket: für Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen: 19 €/Monat
  • Stecker-Solar-Gerät bis 0,8 kW: 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 540 €)
  • Heizungseffizienzcheck: 50 % (max. 50 €), für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 90 €)
  • Kühlgerätetausch: 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 70 % (max. 420 €)
  • Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen: max. 1.000 €
  • Stoffwindeln: 75 € pauschal
  • Flächenentsiegelung: 50 % (max. 800 €)
  • Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung: 50 % (max. 800 €)
  • Zisterne: 50 % (max. 800 €)
  • Gründach/Fassadenbegrünung: 18 €/m² (max. 800 €)
  • Baumpflanzungen: 100 % (max. 100 €)
  • Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
  • Stauden: 50 % (max. 100 €) --> Liste der förderfähigen Stauden (PDF, 360 KB)
  • Nistkasten/Bruthilfe: 50 % (max. 100 €)

* Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

Förderanträge können für alle Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.01.2025 umgesetzt wurden bzw. werden.

Pro Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den:die Antragssteller:in. Im Rahmen einer Mittelreservierung können auch Mittel im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ müssen im Vorfeld des Projektes gestellt werden.

Das Förderprogramm ist mit 50.000 € ausgestattet. Die Anträge werden ab dem 01.04.2025 bearbeitet.

Übersicht Fristen

Einreichung Förderantragbis 31.12.2025**
Einreichung Nachweise für Maßnahmen, für die Mittel reserviert wurdenbis 31.03.2026

** Sollte es bereits vorher zu einem Antragsüberhang von 10.000 € über dem Budget des Klimaschutzfonds kommen, kann die Antragstellung bereits früher geschlossen werden. 

Klimaschutzfonds 2024

Richtlinie zum Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (Klimaschutzfonds 2024) (PDF, 1,2 MB)

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Klapprad mit Elektroantrieb mit 30 % (max. 600 €); ohne Elektroantrieb oder Gebrauchtkauf: 50 % (max. 600 €)
  • Fahrradanhänger mit 30 % (max. 100 €)
  • Stecker-Solar-Gerät bis 0,8 kW mit 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 540 €)
  • Heizungseffizienzcheck mit 50 % (max. 50 €), für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 90 €)
  • Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen mit max. 1.000 €
  • Stoffwindeln mit 75 € pauschal
  • Flächenentsiegelung mit 50 % (max. 800 €)
  • Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung mit 50 % (max. 300 €)
  • Zisterne mit 50 % (max. 800 €)
  • Gründach/Fassadenbegrünung mit 18 €/m² (max. 800 €)
  • Baumpflanzungen mit 100 % (max. 100 €)
  • Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
  • Stauden mit 50 % (max. 100 €) --> Liste der förderfähigen Stauden (PDF, 710 KB)
  • Nistkasten/Bruthilfe mit 50 % (max. 100 €)
  • Naturteichanlage mit 50 % (max. 100 €)

* Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

Förderanträge können für alle Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.01.2024 umgesetzt wurden bzw. werden.

Pro Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den:die Antragssteller:in. Im Rahmen einer Mittelreservierung können auch Mittel im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ müssen im Vorfeld des Projektes gestellt werden.

Das Förderprogramm ist mit 50.000 € ausgestattet. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet.

Übersicht Fristen

Einreichung Förderantragbis 31.12.2024*
Einreichung Nachweise für Maßnahmen, für die Mittel reserviert wurdenbis 31.03.2025

* Sollte es bereits vorher zu einem Antragsüberhang von 10.000 € über dem Budget des Klimaschutzfonds kommen, kann die Antragstellung bereits früher geschlossen werden.