Klimaschutzfonds

Das Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte

Klimaschutzfonds 2024

Richtlinie zum Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (Klimaschutzfonds 2024) (PDF, 1,2 MB)

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Klapprad mit Elektroantrieb mit 30 % (max. 600 €); ohne Elektroantrieb oder Gebrauchtkauf: 50 % (max. 600 €)
  • Fahrradanhänger mit 30 % (max. 100 €)
  • Stecker-Solar-Gerät bis 0,8 kW mit 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 540 €)
  • Heizungseffizienzcheck mit 50 % (max. 50 €), für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 90 €)
  • Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen mit max. 1.000 €
  • Stoffwindeln mit 75 € pauschal
  • Flächenentsiegelung mit 50 % (max. 800 €)
  • Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung mit 50 % (max. 300 €)
  • Zisterne mit 50 % (max. 800 €)
  • Gründach/Fassadenbegrünung mit 18 €/m² (max. 800 €)
  • Baumpflanzungen mit 100 % (max. 100 €)
  • Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
  • Stauden mit 50 % (max. 100 €) --> Liste der förderfähigen Stauden (PDF, 710 KB)
  • Nistkasten/Bruthilfe mit 50 % (max. 100 €)
  • Naturteichanlage mit 50 % (max. 100 €)

* Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

Förderanträge können für alle Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.01.2024 umgesetzt wurden bzw. werden.

Pro Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den:die Antragssteller:in. Im Rahmen einer Mittelreservierung können auch Mittel im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ müssen im Vorfeld des Projektes gestellt werden.

Das Förderprogramm ist mit 50.000 € ausgestattet. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet.

Übersicht Fristen

Einreichung Förderantragbis 31.12.2024*
Einreichung Nachweise für Maßnahmen, für die Mittel reserviert wurdenbis 31.03.2025

* Sollte es bereits vorher zu einem Antragsüberhang von 10.000 € über dem Budget des Klimaschutzfonds kommen, kann die Antragstellung bereits früher geschlossen werden. 

Klimaschutzfonds 2023

Richtlinie zum Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung - 2. aktualisierte Version (Klimaschutzfonds 2023) (PDF, 471 KB)

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Klapprad mit Elektroantrieb mit 30 % (max. 600 €); ohne Elektroantrieb oder Gebrauchtkauf: 50 % (max. 600 €)
  • Stecker-Solar-Gerät bis 0,8 kW mit 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 540 €)
  • Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen mit max. 1.000 €
  • Stoffwindeln mit 75 € pauschal
  • Flächenentsiegelung mit 30 % (max. 800 €)
  • Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung mit 30 % (max. 300 €)
  • Zisterne mit 40 % (max. 800 €)
  • Gründach/Fassadenbegrünung mit 15€/m² (max. 800 €)
  • Baumpflanzungen mit 50 %
  • Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
  • Nistkasten/Bruthilfe mit 50 % (max. 100 €)
  • Kompost mit 50 % (max. 100 €)
  • Naturteichanlage mit 50 % (max. 100 €)

* Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

Förderanträge können für alle Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.01.2023 umgesetzt wurden bzw. werden.

Pro Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den:die Antragssteller:in. Im Rahmen einer Mittelreservierung können auch Mittel im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ müssen im Vorfeld des Projektes gestellt werden.

Das Förderprogramm ist mit 50.000 € ausgestattet. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet.

Übersicht Fristen

Anträge für Mittel-Reservierungen und für bereits umgesetzte Maßnahmenbis 31.12.2023
Nachweise für Maßnahmen, für die Mittel reserviert wurdenbis 30.04.2024