Allgemeine Infos zur Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten
Ausländische Geflüchtete, die Deutschland erreichen, sind von den Bundesländern unterzubringen und zu betreuen. Auf die 16 Bundesländer erfolgt die Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Demnach hat Nordrhein-Westfalen ca. 21 Prozent aller Geflüchteten in Deutschland aufzunehmen.
Das Land NRW hat sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) geschaffen. In diesen verbleiben neu ankommende Geflüchtete in der Regel die ersten Wochen nach ihrer Ankunft. Ihre persönlichen Daten werden erfasst, sie werden medizinisch untersucht und versorgt und sollen Gelegenheit bekommen, ihren Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen und zu begründen. Das BAMF ist die zuständige Behörde für die Entscheidung über das Asylgesuch.
Als Ergänzung zu den EAE betreibt das Land NRW Notunterkünfte (NU) , da die Plätze in den EAE oft nicht ausreichen.
Nach den ersten Wochen in den EAE, bzw. NU werden die Geflüchteten einer der 396 Städte und Gemeinden in NRW zugewiesen. Dort besteht für die Dauer des Asylverfahrens eine Residenzpflicht. Die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel, der sich zu 90 Prozent aus der Gemeindegröße und zu 10 Prozent aus der Einwohnerzahl errechnet.
In den Zuweisungsstädten
Die Städte und Gemeinden sind dann für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Geflüchteten verantwortlich. Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgestz (AsylbLG), wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Nach dem Gesetz werden Leistungen für das Wohnen erbracht, Regelbedarfe an die Flüchtlinge gezahlt und die Krankenversorgung sichergestellt. Innerhalb des laufenden Verfahrens umfasst die Krankenversicherung allerdings nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände.
Asylbewerber dürfen nach 3 Monaten in Deutschland grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Es muss jedoch für ein konkretes Stellenangebot bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden und von der Agentur für Arbeit eine Vorrangprüfung erfolgen. Bei dieser prüft die Agentur, ob diese konkrete Stelle vorrangig von EU-Bürgern besetzt werden könnte. Diese Prüfpflicht entfällt ab dem 15. Monat.
In 2014 erreichten 202.000 Asylsuchende Deutschland, in 2015 waren es ca. 1,1 Mio. Menschen. Prognosen für 2016 rechnen mit ca. 800.000 Geflüchteten in 2016.
Auswirkungen auf Coesfeld
Die Stadt Coesfeld hat ca. 0,23 Prozent aller nach NRW zugewiesenen Geflüchtete aufzunehmen. Sie werden meist in städtischen Unterkünften untergebracht. Die Stadt Coesfeld unterhält möglichst kleinere, dezentrale Unterkünfte. Aufgrund der hohen Anzahl zugewiesener Menschen müssen jedoch auch vereinzelt größere Unterkünfte in Betrieb genommen werden. Wohnungsangebote von privaten Vermietern sind willkommen.
Mitarbeiter der Stadtverwaltung bearbeiten Leistungsansprüche, betreuen die Unterkünfte und helfen den Asylsuchenden bei der Orientierung in Coesfeld.
Unterstützt wird die Stadt dabei von der Flüchtlingsinitiative Coesfeld und den Letteraner Flüchtlingshelfern. Deren ehrenamtliche Helfer sind Ansprechpartner für Familien und Einzelpersonen bei Problemen des täglichen Lebens. Sie organisieren Sprachunterricht, Kinderbetreuung, Schul- und Kindergartenbesuche, Arztbesuche, Freizeitangebote, helfen bei Behördengängen und Vielem mehr.
Weiterhin ist das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Coesfeld, im Auftrag der Stadt Coesfeld in der Flüchtlingsbetreuung tätig.