Aktuelles
Ab heute neue Coronaschutz-Regeln: Was gilt wo?
Übersicht zu den städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen
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Seit heute (24.11.) gilt die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW. Dadurch ergeben sich für die städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen einige Änderungen,
hier eine Übersicht.
Fragen zur aktuellen Coronaschutz-Verordnung beantwortet die Corona-Hotline des Ordnungsamtes unter Tel. (02541) 939-2000. Fragen zur Impfung oder Impfterminen können dort nicht beantwortet werden. Infos dazu gibt der Kreis Coesfeld
Stadtbücherei
Die Stadtbücherei ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Für den Besuch dort gilt ab heute „2G“. Beim Einlass werden das Impfzertifikat (digital oder Impfpass) geprüft und die Personendaten mit dem Personalausweis abgeglichen.
Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
- Alle unter 16 Jahren sind von der 2G- und 2G-plus-Regelung ausgenommen.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind mit Getesteten gleichgestellt.
- Schülerinnen und Schüler gelten als Getestete, da sie grundsätzlich an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen.
Medien können weiterhin kontaktlos ausgeliehen werden an der Selbstverbucher-Theke oder über Vorbestellungen, also „Bücher to go“.
Auch für "Bücher to go" gilt „2G“: Zur Abholung wird vorab ein Termin vereinbart.
Der Service und die Info sind nicht besetzt, das Bücherei-Team bleibt für Fragen aber weiterhin telefonisch oder per Mail erreichbar.
Stadtmuseum DAS TOR und ehemalige Synagoge
Ein Besuch des Stadtmuseums DAS TOR und auch der ehemaligen Synagoge ist nur noch mit Nachweis der Immunisierung (2G) möglich.
Kindertheater im PZ
Das Kindertheater Karibuni am 4. Dezember fällt aus. Da aktuell noch nicht absehbar ist, wann ein Nachholtermin stattfinden kann, verlieren die Karten ihre Gültigkeit. Für die Erstattung melden sich die Karteninhaber:innen bitte bis zum 15.12. 2021 per Mail an Sylvia.Wolter@coesfeld.de .
Kommunales Kino
Die Aufführungen im Kommunalen Kino finden weiterhin statt. Hier gilt „2G“, nächster Termin ist Dienstag (07.12.) mit dem Drama „Ich bin dein Mensch“.
Sportlerehrung
Die für den 05.12. geplante Sportlerehrung wird verschoben. Der neue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Jugendhaus Stellwerk
Für den Besuch im Jugendhaus gilt „3G“. Auch hier gelten Kinder bis 16 Jahre als getestet, alle älteren Schülerinnen und Schüler ebenfalls, dann mit Schülerausweis. Alle anderen brauchen einen Testnachweis.
Sonstiges
Bei Rats- und Ausschuss-Sitzungen gilt die 3G-Regel, ebenso bei Bürger-Informations-Veranstaltungen, die etwa im Rahmen von Bebauungsplan-Verfahren stattfinden. Für Kursbereiche der Volkshochschule gilt in der Regel "2G".