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Bebauungsplan Wohnquartier zwischen Billerbecker Straße und Lange Stiege: Entwurf wird ab Dienstag (18.02.) veröffentlicht

Stellungnahmen möglich bis Freitag (21.03.)

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Im Stadtplan farbig markierter Geltungsbereich zwischen Billerbecker Straße und Lange Stiege
Bildunterschrift: Geltungsbereich des Bebauungsplans © auf der Datei

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 167 „Wohnquartier zwischen Billerbecker Straße/Lange Stiege“mit seiner Begründung ist von Dienstag (18.02.)  bis einschließlich Freitag (21.03.) auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung veröffentlicht.

Ebenfalls eingesehen werden können der zur Planung gehörende Umweltbericht, die vorliegenden Fachgutachten und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; die Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 (2) BauGB.

Alle Unterlagen können außerdem auch in Papierform im Rathaus eingesehen werden. Dazu bitte vorab einen Termin abstimmen mit Nicole Pöppelmann, Telefon (02541) 939-1807.

Für Stellungnahmen, die bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegeben werden können, steht ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite zur Verfügung. Sie können auch per E-Mail übersandt werden an bauleitplanung@coesfeld.de . Wer möchte, kann sie außerdem auch in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abgeben.

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

Zum Thema Bebauungsplan Nr. 167 „Wohnquartier zwischen Billerbecker Straße /Lange Stiege“

Das Plangebiet liegt aktuell im unbeplanten Innenbereich. Die Bebauungsplanaufstellung ist auf Antrag von Eigentümer:innen aus dem Wohnquartier eingeleitet worden. Anlass sind zwei Bauanträge, die nach Einschätzung der Bauaufsicht der Stadt Coesfeld nach § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig sind, da die Bauvorhaben die Prüfparameter des „Sich-Einfügens“ nicht erfüllen. Zudem sind nach § 34 BauGB bereits Bauvorhaben realisiert worden, die zu einer deutlichen Verdichtung des Quartiers geführt haben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnungsbedarfs und dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll der Bebauungsplan Nr. 167 „Wohnquartier zwischen Billerbecker Straße/Lange Stiege“ die Nachverdichtungsoptionen ortsangepasst regeln und den Bestand sichern. Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan zu veröffentlichen.

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