Europawahl 2024: Briefwahlbüros im Rathaus öffnen am Mittwoch (08.05.)

Wahlbenachrichtigungskarten werden jetzt versandt

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Foto: Stadt Coesfeld

Am Sonntag (09.06.) findet die Europawahl statt. Es ist die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Das Wahlteam der Stadt Coesfeld rechnet wieder mit einer hohen Anzahl von Briefwählerinnen und -wählern.

Die Briefwahlbüros im Rathaus werden ab Mittwoch (08.05.), 8 Uhr, geöffnet sein. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die gut 30.000 Coesfelder Wahlberechtigten werden ab Mitte der kommenden Woche in den Hausbriefkästen landen. Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wahlamt telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.

Der Wahlschein für die Briefwahl kann beantragt werden, entweder

  • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen. Man landet dann direkt auf der Antragsseite, die persönlichen Daten sind bereits ausgefüllt. Weitere Möglichkeiten:
  • online: www.coesfeld.de/wahlschein oder
  • per E-Mail an wahlamt@coesfeld.de (Name, Anschrift und Geburtsdatum sind anzugeben) oder
  • schriftlich: Dazu die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt senden.

Telefonisch können die Unterlagen nicht beantragt werden.

Sofern der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abgeholt werden, besteht die Möglichkeit, die Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die beiden Briefwahlbüros befinden sich im Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 024 und 025.

Fragen zur Europawahl beantworten Marie Tebbel, Katharina Woltering und Benno Eink vom Wahlteam der Stadt unter Tel. (0 25 41) 939 - 1104, - 1604 und - 1103. Fragen können gerne auch per E-Mail an wahlamt@coesfeld.de gestellt werden.

Die Briefwahlbüros im Rathaus sind zu folgenden Zeiten geöffnet (ab Mittwoch, 08.05.2024):

Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, zusätzlich Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis oder Reisepass.

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