Aktuelles
Jetzt geht die Wärmeplanung in die politische Beratung
Abschlussbericht liegt vor
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Die in den letzten Monaten für die Stadt Coesfeld erarbeitete Kommunale Wärmeplanung wird am Mittwoch (29.01.) im Umweltausschuss vorberaten, bevor der Rat darüber am 12. Februar beschließt.
Der Abschlussbericht, der neben einer Bestands- und Potenzialanalyse auch die identifizierten Eignungsgebiete für Wärmenetze und Wasserstoff und die dafür notwendigen Maßnahmen enthält, findet sich hier bei den Unterlagen zum Umweltausschuss am 29.01.2025. Insgesamt wurden elf Eignungsgebiete für Wärme- bzw. Wasserstoffnetze identifiziert. Bei acht Gebieten handelt es sich um Wärmenetz-Eignungsgebiete, bei drei Gebieten um Wasserstoff-Eignungsgebiete. Festzuhalten ist, dass mit dem Wärmeplan keine verbindlichen Ausbaupläne beschlossen werden. Auch löst der Beschluss des Wärmeplans keine frühere Geltung der Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus. Nach Beschluss des Wärmeplans müssen die identifizierten Eignungsgebieten im Rahmen von detaillierteren Machbarkeitsstudien auf ihre tatsächliche Umsetzbarkeit geprüft werden.
Im März, am Mittwoch (19.03.) um 19 Uhr wird die Kommunale Wärmeplanung dann nochmal Thema sein in einer öffentlichen Bürger:innen-Information in der Mensa am Schulzentrum.
Zum Thema:
Ein kommunaler Wärmeplan besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen: Die Bestandsanalyse erfasst u. a. den Gebäudebestand auf dem betrachteten Stadtgebiet, den Wärmebedarf, die aktuell eingesetzten Energieträger, bestehende Infrastrukturen zur Wärmeversorgung und die mit der aktuellen Wärmeversorgung verbundenen Treibhausgasemissionen. Die Potenzialanalyse untersucht u. a. potenzielle Wärmequellen für erneuerbaren Strom und die Versorgung mit erneuerbarer Wärme auf dem Stadtgebiet. Das Zielszenario umfasst u. a. die identifizierten Eignungsgebiete für Wärmenetze und Wasserstoff. Abschließend beinhaltet der Wärmeplan konkrete Maßnahmen für die Umsetzungsphase.
Die Kosten für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung übernimmt das Land NRW. Es kommt auch für die alle fünf Jahre notwendige Überarbeitung auf.