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Kleine Kameras für größere Sicherheit
Politessen und Außendienst mit Bodycams ausgestattet
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Die Außendienst-Mitarbeitenden des Coesfelder Ordnungsamtes und die Politessen haben jetzt die Möglichkeit, Videoaufnahmen zu machen, wenn sie sich während ihrer Arbeit verbalen Angriffen oder Tätlichkeiten ausgesetzt sehen. „Diese Bodycams gehören mittlerweile nicht nur bei der Polizei, sondern auch in immer mehr Kommunen zur Ausrüstung, sie dienen dem Schutz unserer Belegschaft“, sagt Fachbereichsleiterin Birthe Glaesmann. Sie weist auf eine allgemein zunehmende Gewaltbereitschaft in Teilen der Gesellschaft hin und die guten Erfahrungen, die andere Kommunen mit den Aufnahmegeräten gemacht haben.
Aktiviert werden die kleinen Aufzeichnungsgeräte, die gut sichtbar am Oberkörper im Trägerbereich getragen werden, erst nach vorheriger Ankündigung. Birthe Glaesmann erklärt: „Der Großteil unserer Kundschaft reagiert ruhig und besonnen auf eine Verwarnung oder ein Knöllchen. Die Bodycams geben uns nun zusätzliche Sicherheit im Umgang mit den wenigen, die ausfallend werden oder sogar mit Gewalt drohen. Sie dokumentieren mögliche Konflikte und geben uns einfach ein besseres Gefühl.“
Zum Thema:
Bodycams sind kompakte, körpernah getragene Video-Aufnahmegeräte, welche - nach manueller Aktivierung - aus der „Nutzer-Perspektive" bewegte Bilder mit Ton aufzeichnen. Ihr Einsatz dient der Eigensicherung und dem Schutz von Dritten, soweit das zum Schutz gegen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Die Bodycams und die anlassbezogene Fertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen in konfliktbehafteten Kontrollsituationen haben in diesem Kontext primär präventiven Charakter.
Die gemachten Aufzeichnungen sind grundsätzlich zwei Wochen nach ihrer Anfertigung zu löschen, es sei denn, sie werden im Nachgang zur Überprüfung, Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten benötigt.
Seit 2021 gibt es, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden waren, für die Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden die Möglichkeit, körpernah getragene Aufnahmegeräte, sog. Bodycams, einzusetzen.