Aktuelles
Neuer Mietspiegel für die Stadt Coesfeld seit 1. Dezember
Durchschnittliche Mietpreissteigerungen von fünf Prozent in den letzten zwei Jahren
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Zum 1. Dezember 2024 ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, den die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld im Auftrag der Stadt Coesfeld, erstellt hat. Neben der Stadt Coesfeld stimmten auch die Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterverbände dem Mietspiegel zu. Die damit erfolgte Neuaufstellung des Mietspiegels hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Für die Neuaufstellung wurden in den letzten Monaten etwa 2.600 Fragebögen an die Vermieterinnen und Vermieter in Coesfeld versendet, von denen über 55 Prozent beantwortet wurden. Insgesamt konnten so 1.436 Mietinformationen zusammengetragen werden. „Wir sind mit der Rücklaufquote sehr zufrieden. Sie konnte im Vergleich zur Neuaufstellung von vor vier Jahren deutlich gesteigert werden und hält repräsentativen Auswertungen stand“, erklärt Michael Vogt, Leiter des Fachbereichs Soziales und Wohnen der Stadt Coesfeld. Der gesamte Datenbestand wurde anschließend nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen statistisch ausgewertet.
Die Auswertung zur Neuaufstellung des Mietspiegels ergibt insgesamt, dass die Mieten in der Stadt Coesfeld um durchschnittlich fünf Prozent gestiegen sind. Bei einer Wohnung mit rd. 80 Quadratmetern und einem Baujahr zwischen 2019 und 2023 beträgt die durchschnittliche Miete rd. 9,80 Euro/m² Wohnfläche. Die Mieten von kleinen Wohnungen stiegen durchschnittlich um 0,45 Euro (+ 6 Prozent); bei großen Wohnungen beträgt die Steigerung 0,20 Euro (+ 3 Prozent) pro Quadratmeter. Die Mieten im Ortsteil Lette sind im Durchschnitt 5 Prozent geringer.
Auch die Wohnwertmerkmale wie Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung wurden im Rahmen dieser Auswertung untersucht. So gelten die Tabellenwerte für Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern, in Wohn- und Geschäftshäusern sowie in Einliegerwohnungen; freistehende Einfamilienhäuser rechtfertigen beispielsweise einen Zuschlag von neun Prozent, eine gehobene Ausstattung von acht Prozent. Bei sehr einfacher Ausstattung sind neun Prozent abzuziehen. Wohnungen, die in den letzten Jahren überwiegend modernisiert wurden, erhalten einen Zuschlag von 14 Prozent auf den Mietwert.
Detaillierte Informationen sind im Mietspiegel enthalten – dieser ist seit gestern (02.12.2024) kostenlos im Bürgerbüro erhältlich oder hier