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Schlosspark: Hier ist Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger
Radfahren ist nicht nur gefährlich, es kann auch teuer werden
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Der Schlosspark in der Coesfelder Innenstadt ist ein gern besuchter Treffpunkt und eine wichtige Schulwegverbindung. Hier sind viele Fußgänger:innen unterwegs, die gerade in der dunklen Jahreszeit verunsichert werden, wenn’s plötzlich um sie herum klingelt oder Radfahrende an ihnen vorbeisausen. Denn leider werden die ausgewiesenen Gehwege immer wieder auch mit Fahrrädern befahren.
Die Stadt Coesfeld weist deshalb noch einmal auf die am Rand der Grünanlage aufgestellten Hinweisschilder hin: Sie regeln nicht nur, dass Hunde im Park an der Leine zu führen sind, dass laute Musik zu unterlasen ist und ab 22 Uhr eine Nachtruhe gilt, sondern auch, dass die Wege im Park Fußgängerwege sind.
Im Sinne aller, die den Park nutzen, sollten Radfahrende Rücksicht nehmen und die nur wenige Meter entfernte ausgewiesenen Radwegeverbindung über die Beguinenstraße nehmen. Wer mit älteren Kindern unterwegs ist, soll bitte auch ihnen diesen Weg zeigen, denn hier können sie gefahrlos mit dem Rad fahren.
Zum Thema:
Das blauweiße Verkehrszeichen 239 mit der Frau, die ein Kind an der Hand hält, ist ein sogenanntes Richtzeichen. Es erlaubt allen, die zu Fuß unterwegs sind, sich auf dem so gekennzeichneten Gehweg zu bewegen. Für alle andern Verkehrsarten gilt: Nicht benutzen!
Eine Ausnahme gilt für Kinder bis zehn Jahren; sie dürfen Gehwege mit dem Fahrrad befahren. Auch sie sollten aber auf zu Fuß Gehende Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Alle Älteren, die mit dem Rad im Schlosspark unterwegs sind, müssen mit einem Verwarngeld rechnen. Das liegt bei 25 Euro bei einem Verstoß. Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, können auch 40 Euro fällig werden. Der Bezirksdienst der Polizei und die Wache haben weiterhin ein Auge auf die Situation.