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Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 164 „Grünanlage Angelteich / Fietzengarten“ beginnt am Samstag (28.09.)

Bis Montag (28.10.) können Stellungnahmen abgegeben werden

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Geltungsbereich Grafik. © Land NRW (2024) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 164 „Grünanlage Angelteich / Fietzengarten“ mit seiner Begründung ist von Samstag (28.09.2024) bis einschließlich Montag (28.10.2024) auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung veröffentlicht.

Ebenfalls eingesehen werden können der zur Planung gehörende Umweltbericht, die vorliegenden Fachgutachten und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; die Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 (2) BauGB.

Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit André Thater, Telefon (02541) 939-1942.

Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zum Thema Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 164 „Grünanlage Angelteich / Fietzengarten“

Der Rat der Stadt Coesfeld hatte am 14.12.2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 164 „Grünanlage Angelteich / Fietzengarten“ aufzustellen. Vorgesehen ist, in der abwechslungsreichen Naturlandschaft unter dem Namen „Fietzengarten“ ein Freizeit- und Naherholungsangebot zu etablieren und langfristig zu sichern. Der naturnahe Charakter des Standortes mit seinen vielfältigen naturräumlichen Elementen soll dabei unbedingt erhalten werden.

Mit dem vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die künftig zulässigen Nutzungen im Plangebiet klar definiert und beschränkt werden, um Konflikte mit den Vorgaben des Landschaftsschutzgebietes „Honigbachtal“ (festgesetzt über den Landschaftsplan Rorup) sowie der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Coesfeld auszuschließen. Zu dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zwischen der Stadt Coesfeld und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 (1) BauGB geschlossen, in dem ergänzende Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens getroffen werden.

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 26.09.2024 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan zu veröffentlichen.

 

Hier der Link für die Online-Berichterstattung:

https://www.o-sp.de/coesfeld/plan?pid=78114

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