Elektronische Kommunikation

Rahmenbedingungen

Die Stadt Coesfeld bietet Ihnen Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung der Stadt an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach Paragraph 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NW) und Paragraph 36 a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt Paragraph 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.

Die Stadt Coesfeld hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Dies gilt ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Coesfeld und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen, Eigenbetriebe, Tochtergesellschaften, andere Behörden und Institutionen und ähnliches).

Nicht rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Für die nicht rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadt Coesfeld wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
stadt (at) coesfeld.de

Darüber hinaus können Sie nicht rechtsverbindliche E-Mails auch an alle anderen im Internetangebot oder auf Briefköpfen der Stadt Coesfeld ausgewiesenen E-Mail-Adressen senden.

Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Besonderes Behördenpostfach (beBPo)

Safe-ID des beBPo-Postfachs der Stadt Coesfeld:
DE.Justiz.3e7e89fd-82d4-4a0d-b203-f707c5647dd.5b95

Dateianhänge

Folgende Dateiformate können als Dateianhang übermittelt werden:
PDF, RTF, TXT, DOC, DOCX, XLS, XLSX, PPT, PPS, PPTX, PPSX, JPEG, JPG, PNG, GIF, TIF

Maximale Dateigröße: 20 Megabyte

Andere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.

Für das Versenden größerer Dateien verwenden Sie bitte unseren Datentransferdienst.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann beispielsweise durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Werden bei der Umsetzung von E-Government-Anwendungen/-Projekten abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle bzw. in geeigneter Weise informiert.


Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und/oder elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an:

Stadt Coesfeld
Fachbereich Zentrale Dienste und Bürgerservice
Team IT
Andre Schüttert
andre.schuettert@coesfeld.de
Telefon: 02541 939 1204