Elektronische Kommunikation
Rahmenbedingungen
Die Stadt Coesfeld bietet Ihnen Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach Paragraph 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NW) und Paragraph 36 a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt Paragraph 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.
Die Stadt Coesfeld hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Dies gilt ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Coesfeld und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen, Eigenbetriebe, Tochtergesellschaften, andere Behörden und Institutionen und ähnliches).
Unverschlüsselte elektronische Kommunikation ohne Signatur
Für die unverschlüsselte elektronische Kommunikation ohne Signatur mit der Stadt Coesfeld wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
stadt@coesfeld.de
Darüber hinaus können Sie unverschlüsselte E-Mails ohne Signatur auch an alle anderen im Internetangebot oder auf Briefköpfen der Stadt Coesfeld ausgewiesenen E-Mail-Adressen senden.
Verschlüsselte E-Mail für vertrauliche Kommunikation
Um die Vertraulichkeit und/oder die Integrität einer E-Mail zu gewährleisten, können Sie verschlüsselte und/oder einfach signierte E-Mails an folgende E-Mail-Adresse schicken:
post@coesfeld.de
Die Stadt Coesfeld unterstützt das Verschlüsselungsverfahren S/MIME. Für die Verschlüsselung benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Stadt Coesfeld für die genannte Adresse. Diesen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Öffentlicher Schlüssel post@coesfeld.de
Bitte beachten Sie, dass unverschlüsselte E-Mails, die an die genannte Adresse gesendet werden, von uns automatisch abgewiesen werden.
E-Mail mit fortgeschrittener Signatur
Zur Prüfung der Unveränderbarkeit der Mail sowie zur Feststellung der Authentizität des Absenders können Sie Ihre E-Mail fortgeschritten signieren. Die oben beschriebenen Standards für die Verschlüsselung werden auch zur Signatur akzeptiert.
Dateianhänge in E-Mail-Nachrichten
Folgende Dateiformate können als Dateianhang übermittelt werden:
PDF, RTF, TXT, JPEG, JPG, PNG, GIF, TIF
Maximale Dateigröße: 30 Megabyte
Andere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.
Für das Versenden größerer Dateien verwenden Sie bitte unseren Datentransferdienst.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann beispielsweise durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Werden bei der Umsetzung von E-Government-Anwendungen/-Projekten abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle bzw. in geeigneter Weise informiert.
Besonderes Behördenpostfach (beBPo)
Die Stadt Coesfeld verfügt über ein elektronisches Behördenpostfach (beBPo). Die Übertragung von Nachrichten an das beBPo-Postfach erfolgt verschlüsselt und ist somit für Nachrichten mit schützenswerten Informationen geeignet.
Safe-ID des beBPo-Postfachs der Stadt Coesfeld:
DE.Justiz.3e7e89fd-82d4-4a0d-b203-f707c5647dd.5b95