Hinweis für den Fördergegenstand "Anlegen von Blühflächen"
Für die Bereitstellung von regionalem Saatgut für das Anlegen von Blühflächen ist kein Antrag notwendig. Senden Sie einfach eine E-Mail mit Adresse und Größenangabe der geplanten Blühfläche in m² an klimaschutz@coesfeld.de.
Aufgrund des festen Saatzeitpunktes muss die E-Mail bis einschl. 01.07.2024 für die Aussaat zwischen Mitte August und Ende September eingegangen sein.
Sonstige Bedingungen:
- nur für Grundstück im Innenbereich!
- Fläche zwischen 10 und 100 m²
- sonniger Standort
- Entfernen der vorhandenen Vegetation (Rasen) (falls vorhanden) durch Abschälen oder Fräsen und Absammeln
- Anwalzen/Andrücken des Saatgutes
- Einsaat im Frühjahr (Mitte März bis Anfang Mai) oder im Spätsommer/Frühherbst (Mitte August bis Ende September)
- eine Mahd pro Jahr für 5 Jahre mit Abräumung des Mahdgutes jeweils im Frühjahr (März)
- Nachweis der ordnungsgemäßen Einsaat und Pflege über Fotos nach Einsaat, Blüte und Mahd an klimaschutz@coesfeld.de.